Hornissen haben einen schlechten Ruf und werden oft als aggressive Insekten gesehen, die schnell zustechen. In der Realität sind sie jedoch friedfertiger und scheuer als die Gemeine bzw. Gewöhnliche Wespe. Biologisch gesehen gehören Hornissen zur gleichen Art, wie ihre aufdringlicheren Vettern, interessieren sich aber anders als sie nicht für den gedeckten Kaffeetisch. Auch ist die heimische Hornisse deutlich stärker geschützt. Während alle Wespenarten unter dem allgemeinen Artenschutz stehen, ist die Hornisse in die Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) als „besonders geschützte Art“ aufgenommen worden.
Wer ein Hornissennest findet, darf dieses also nicht einfach entfernen, sondern benötigt in jedem Fall eine Genehmigung. Was genau erlaubt ist, erfahren Sie in diesem Artikel. Als erfahrene Kammerjäger beraten wir Sie zudem gerne zu diesem Thema und unterstützen Sie dabei, Hornissen auf Ihrem Grundstück artgerecht zu bekämpfen bzw. zu entfernen.
Unsere heimische Hornisse steht unter besonderem Artenschutz. Das bedeutet, dass es strengstens verboten ist…
Wer Hornissen dennoch illegal vertreibt, kann je nach Land mit bis zu 50.000 € Bußgeld rechnen.
Durch die verbreitete falsche Annahme, dass Hornissenstiche tödlich und gefährlich sind, wurden Hornissen und ihre Völker systematisch vertrieben. Das hat zu einem geringen Bestand der Tiere geführt. Durch den Klimawandel und die Forstwirtschaft besteht zudem ein Mangel an Nistplätzen – sie bevorzugen dicke, morsche Bäume und Trothölzer, die von Forstern oft aus Wäldern entfernt werden.
Der besondere Artenschutz wurde demnach ausgehängt, weil die Insekten eine wichtige Rolle in unserem Ökosystem spielen. Sie…
Wenn von „Bekämpfung“ der Hornisse die Rede ist, ist das streng genommen die falsche Wortwahl: Die Hornisse steht als besonders geschützte Art unter Naturschutz, ihre Tötung ist grundsätzlich verboten. Auch das Stören, Vergrämen oder Umsiedeln eines Nests ist ohne Genehmigung nicht zulässig.
Eine Ausnahmegenehmigung kann die zuständige Untere Naturschutzbehörde erteilen, im Einzelfall und nur bei einem triftigen Grund, etwa wenn:
Liegt einer dieser Gründe vor, kann eine Umsiedlung oder Vergrämung nach erteilter Genehmigung fachgerecht durchgeführt werden. Eine Genehmigung wird jedoch stets im Einzelfall geprüft und ist kein Automatismus – ohne sie ist jeder Eingriff am Nest eine Ordnungswidrigkeit bzw. Straftat.
Die Insekten nisten gerne auf dem Dachboden oder in Rollladenkästen. Sie sollten Hornissen nie eigenständig bekämpfen, da die Tiere streng geschützt sind. Bewahren Sie stattdessen Ruhe und halten Sie einen Sicherheitsabstand von mindestens zwei bis drei Metern zum Nest ein, ohne die Einflugschneise zu blockieren oder Erschütterungen zu verursachen. Um das Ausbreiten der Tiere im Wohnbereich zu verhindern, bringen Sie am besten Fliegengitter an den Fenstern an. Sollte sich dennoch eine Hornisse in ein Zimmer verfliegen, öffnen Sie das Fenster weit, damit sie dem Tageslicht nach draußen folgt.
Können Sie den betroffenen Bereich im Alltag meiden, lässt sich das Problem meist aussitzen, da das gesamte Volk im Spätherbst auf natürliche Weise abstirbt und das leere Nest im Winter gefahrlos entfernt werden kann. Liegt jedoch eine akute Gefahr vor, kontaktieren Sie umgehend die Untere Naturschutzbehörde Ihres Landkreises beziehungsweise Umweltamtes. Nur diese darf eine Genehmigung erteilen, damit ein geschulter Fachmann oder Kammerjäger das Nest rechtssicher und fachgerecht umsiedeln kann.
Hornissen professionell zu bekämpfen, erfordert, wie bei der Wespenbekämpfung, geschultes Fachwissen, Spezialausrüstung und absolute Rechtssicherheit durch das Einholen einer Genehmigung. Unser Vorgehen umfasst folgende Schritte:
Jetzt kontaktieren und Hornissen sicher und artgerecht vertreiben bzw. entfernen lassen!