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Hornissen artgerecht bekämpfen

Hornissen haben einen schlechten Ruf und werden oft als aggressive Insekten gesehen, die schnell zustechen. In der Realität sind sie jedoch friedfertiger und scheuer als die Gemeine bzw. Gewöhnliche Wespe. Biologisch gesehen gehören Hornissen zur gleichen Art, wie ihre aufdringlicheren Vettern, interessieren sich aber anders als sie nicht für den gedeckten Kaffeetisch. Auch ist die heimische Hornisse deutlich stärker geschützt. Während alle Wespenarten unter dem allgemeinen Artenschutz stehen, ist die Hornisse in die Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) als „besonders geschützte Art“ aufgenommen worden. 

Wer ein Hornissennest findet, darf dieses also nicht einfach entfernen, sondern benötigt in jedem Fall eine Genehmigung. Was genau erlaubt ist, erfahren Sie in diesem Artikel. Als erfahrene Kammerjäger beraten wir Sie zudem gerne zu diesem Thema und unterstützen Sie dabei, Hornissen auf Ihrem Grundstück artgerecht zu bekämpfen bzw. zu entfernen. 

Stehen Hornissen unter Artenschutz? Rechtliche Grundlagen und Schutzmaßnahmen

Unsere heimische Hornisse steht unter besonderem Artenschutz. Das bedeutet, dass es strengstens verboten ist…

  • ihnen nachzustellen,
  • sie zu fangen,
  • sie zu verletzen,
  • sie zu töten oder
  • Entwicklungsformen, Nester und Niststätten zu beschädigen/zu zerstören. 

Wer Hornissen dennoch illegal vertreibt, kann je nach Land mit bis zu 50.000 € Bußgeld rechnen.

Warum sind Hornissen besonders geschützt?

Durch die verbreitete falsche Annahme, dass Hornissenstiche tödlich und gefährlich sind, wurden Hornissen und ihre Völker systematisch vertrieben. Das hat zu einem geringen Bestand der Tiere geführt. Durch den Klimawandel und die Forstwirtschaft besteht zudem ein Mangel an Nistplätzen – sie bevorzugen dicke, morsche Bäume und Trothölzer, die von Forstern oft aus Wäldern entfernt werden.

Der besondere Artenschutz wurde demnach ausgehängt, weil die Insekten eine wichtige Rolle in unserem Ökosystem spielen. Sie…  

  1. ernähren sich von Insekten und verhindern somit eine Überbevölkerung.
  2. regulieren Fliegen und Mücken, die Krankheitserreger an den Menschen übertragen können.
  3. regulieren die Wespenbevölkerung.
  4. helfen Bienen und Hummeln bei der Bestäubung von Pflanzen.
  5. sind eine Nahrungsquelle für spezialisierte Vogelarten wie dem Wespenbussard.

Hornissen artgerecht vertreiben: Was ist erlaubt?

Wenn von „Bekämpfung“ der Hornisse die Rede ist, ist das streng genommen die falsche Wortwahl: Die Hornisse steht als besonders geschützte Art unter Naturschutz, ihre Tötung ist grundsätzlich verboten. Auch das Stören, Vergrämen oder Umsiedeln eines Nests ist ohne Genehmigung nicht zulässig.

Eine Ausnahmegenehmigung kann die zuständige Untere Naturschutzbehörde erteilen, im Einzelfall und nur bei einem triftigen Grund, etwa wenn:

  • im betroffenen Gebäude Allergiker oder besonders schutzbedürftige Personen (z. B. Kleinkinder, Pflegebedürftige) leben,
  • das Nest in unvermeidbarer Nähe zu notwendigen Verkehrswegen liegt oder
  • der Standort gegen geltende Unfallverhütungsvorschriften verstößt.

Liegt einer dieser Gründe vor, kann eine Umsiedlung oder Vergrämung nach erteilter Genehmigung fachgerecht durchgeführt werden. Eine Genehmigung wird jedoch stets im Einzelfall geprüft und ist kein Automatismus – ohne sie ist jeder Eingriff am Nest eine Ordnungswidrigkeit bzw. Straftat.

Was tun bei einem Hornissennest im Haus? Entfernen oder abwarten?

Die Insekten nisten gerne auf dem Dachboden oder in Rollladenkästen. Sie sollten Hornissen nie eigenständig bekämpfen, da die Tiere streng geschützt sind. Bewahren Sie stattdessen Ruhe und halten Sie einen Sicherheitsabstand von mindestens zwei bis drei Metern zum Nest ein, ohne die Einflugschneise zu blockieren oder Erschütterungen zu verursachen. Um das Ausbreiten der Tiere im Wohnbereich zu verhindern, bringen Sie am besten Fliegengitter an den Fenstern an. Sollte sich dennoch eine Hornisse in ein Zimmer verfliegen, öffnen Sie das Fenster weit, damit sie dem Tageslicht nach draußen folgt.

Können Sie den betroffenen Bereich im Alltag meiden, lässt sich das Problem meist aussitzen, da das gesamte Volk im Spätherbst auf natürliche Weise abstirbt und das leere Nest im Winter gefahrlos entfernt werden kann. Liegt jedoch eine akute Gefahr vor, kontaktieren Sie umgehend die Untere Naturschutzbehörde Ihres Landkreises beziehungsweise Umweltamtes. Nur diese darf eine Genehmigung erteilen, damit ein geschulter Fachmann oder Kammerjäger das Nest rechtssicher und fachgerecht umsiedeln kann.

Hornissennest bekämpfen – so gehen wir vor

Hornissen professionell zu bekämpfen, erfordert, wie bei der Wespenbekämpfung, geschultes Fachwissen, Spezialausrüstung und absolute Rechtssicherheit durch das Einholen einer Genehmigung. Unser Vorgehen umfasst folgende Schritte:

  1. Artbestimmung & Rechtliches: Da die heimische Hornisse unter strengem Artenschutz steht, untersuchen unsere Experten vor jedem Eingriff präzise die Art. Wir übernehmen für Sie die rechtssichere Abklärung und unterstützen bei der Einholung der behördlichen Ausnahmegenehmigung bei der Unteren Naturschutzbehörde.
  2. Vorbereitung & Absicherung: Wir analysieren die Zugänglichkeit des Nestes und wählen die passende Schutzausrüstung sowie die nötige Zugangs- und Sicherungstechnik.
  3. fachgerechte Durchführung: Erst nach Erteilung der Ausnahmegenehmigung führen unsere Schädlingsbekämpfer ihre Arbeiten durch und entfernen das Hornissennest sanft und fachgerecht.
  4. Nachsorge & Prävention: Wir kontrollieren den Bereich auf Rückkehrer und beraten Sie zu baulichen Maßnahmen, um einen erneuten Nestbau nachhaltig zu verhindern.

Jetzt kontaktieren und Hornissen sicher und artgerecht vertreiben bzw. entfernen lassen!

Wie können wir helfen?

WEISS Hygiene-Service GmbH
Voltenseestraße 6
60388 Frankfurt am Main
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Niederlassung Wiesbaden
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