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Monitoring & Service

HACCP-Service

Das HACCP-Konzept

Optimieren Sie den Standard in Ihrem Lebensmittelbetrieb

   

Mit einem HACCP-Konzept können Sie in Ihrem Betrieb ein Kontrollsystem installieren, das die Sicherheit von Lebensmitteln gewährleistet. Durch unsere Kompetenzen in der Schädlingsbekämpfung können wir Sie bei Durchführung und Aufrechterhaltung Ihres HACCP-Konzeptes professionell und entscheidend unterstützen. Ziel unseres Services ist die Sicherstellung, Überwachung und Dokumentation eines hohen Hygienestandards durch die Befallsüberwachung und Schädlingsbekämpfung unter Berücksichtigung der HACCP-Richtlinien. Damit sind Sie auch bei Audits von Ämtern, Behörden und Kunden auf der sicheren Seite. Mehr über unsere Serviceverträge erfahren Sie hier.

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Wofür steht HACCP?


Hazard Analysis Critical Control Points
Gefahrenanalyse und kritische Kontrollpunkte

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Die Durchführung eines HACCP-Konzeptes beinhaltet insgesamt sieben Stufen:

Stufe 1:
Beurteilung der Risiken, die mit einem Produkt während des gesamten Prozesses in Verbindung stehen.

Stufe 2:
Festlegen kritischer Kontrollpunkte.

Stufe 3:
Festlegen kritischer Grenzwerte.

Stufe 4:
Festlegen von Verfahren zur Überwachung kritischer Grenzwerte.

Stufe 5:
Festlegen von Korrekturmaßnahmen, die eingeleitet werden müssen, wenn es an einem kritischen Kontrollpunkt zu Abweichungen kommt.

Stufe 6:
Festlegen von Verfahren zur Überprüfung der korrekten Arbeitsweise des HACCP-Systems.

Stufe 7:
Aufstellen eines Systems zur effektiven Führung der Unterlagen (HACCP-Dokumentation).

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Die Inhalte eines HACCP-Konzeptes sind für jeden Betrieb individuell, ein wichtiger Bestandteil ist jedoch immer die Schädlingskontrolle:  

  • Analyse potenzieller Risiken durch Schädlinge in den Prozessen eines Lebensmittelunternehmens
  • Identifikation der Punkte in den Prozessen, bei denen Risiken durch Schädlinge auftreten können
  • Festlegung kritischer Kontrollpunkte, die eine effektive Kontrolle erlauben
  • Installation eines Monitoring-Systems und kontinuierliche Überprüfung in festgelegten Zeitabständen
  • Dokumentation über Befall und Befallsstärken

Das HACCP-Konzept wurde mit der im Februar 2008 in Kraft getretenen Lebensmittelhygiene-Verordnung erstmals im deutschen Recht verankert. Die EG-Verordnung 852/2004 sieht die Anwendung des HACCP-Konzeptes in allen Unternehmen, die mit der Produktion, der Verarbeitung und dem Vertrieb von Lebensmitteln beschäftigt sind, verpflichtend vor. Durch sorgfältige Analyse sollen mögliche biologische, chemische und physikalische Gefahren, die während der Herstellung von Lebensmitteln auftreten können, schon vor der Fertigung des Endproduktes verhindert werden.

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