Kammerjäger
KOSTEN
Die Dienste eines Kammerjägers sind in vielen Fällen notwendig. Wenn Sie Schädlinge wie Insekten oder Nagetiere in der Wohnung entdecken, ist es ratsam, professionelle Hilfe bei der Beseitigung in Anspruch zu nehmen. Für Mieter stellt sich dabei häufig die Frage, ob die Schädlingsbekämpfung durch den Vermieter zu zahlen ist, oder ob sie diese Aufwendung selbst erbringen müssen.
Gut zu wissen: Es kommt darauf an, ob es sich um regelmäßige und wiederkehrende Maßnahmen handelt. So sind laufende Kammerjäger-Kosten nicht vom Vermieter zu tragen, sondern können auf die Mieter über die Betriebskosten umgelegt werden. Dies gilt zum Beispiel auch für die Schädlingsvorbeugung. Geregelt ist dies in § 27 der II: Berechnungsverordnung. Einmalige, akute Aufwendungen für die Schädlingsbekämpfung sind in der Regel jedoch vom Vermieter zu zahlen.
Wenn Sie einen akuten Schädlingsbefall in Ihrer Wohnung entdecken und zum Beispiel Schaben, Ratten oder Mäuse entdecken oder ein Wespennest zu entfernen ist, sind die Kammerjäger-Kosten normalerweise vom Vermieter zu zahlen. In diesem Fall zählen die finanziellen Aufwendungen für die Schädlingsbekämpfung zu den Mängelbeseitigungs- und Instandhaltungsmaßnahmen.
Allerdings ist diese Kostenübernahme durch den Vermieter an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. So muss dieser die Aufwendungen nur dann übernehmen, wenn der Mieter den Befall nicht selbst verursacht oder begünstigt sowie den Befall seinem Vermieter unverzüglich gemeldet hat. Sofern ein Vermieter den Verdacht hat, dass der Schädlingsbefall durch den Mieter hervorgerufen wurde, ist er in der Nachweispflicht.
Einen solchen Nachweis zu erbringen, ist in der Praxis allerdings nicht immer ganz einfach, denn die Ursache ist eindeutig zu klären. Wurde dies jedoch zweifelsfrei erbracht, ist der Mieter nunmehr dazu angehalten, einen Entlastungsbeweis anzuführen. Die Frage "Wer zahlt den Kammerjäger?" ist daher nicht immer sofort zu beantworten.
Kammerjäger-Kosten durch den Vermieter übernehmen lassen – Anzeigepflicht des Mieters
Um die Kosten für die Bekämpfung der Schädlinge vom Vermieter übernehmen zu lassen, muss der Mieter seine Anzeigepflicht erfüllen. Das bedeutet, dass er sofort eine Meldung an den Vermieter zu tätigen hat, sobald er einen Ungezieferbefall in der Mietwohnung feststellt. Ist der Befall dem Mieter bekannt, wird jedoch nicht gemeldet oder aus Fahrlässigkeit nicht zur Kenntnis genommen, muss der Vermieter auch die Kosten für den Kammerjäger nicht übernehmen. Mit der Meldung muss der Mieter zudem eine angemessene Frist setzen, die üblicherweise zwei Wochen umfasst. Innerhalb dieser Frist erhält der Vermieter die Gelegenheit, die Schädlingsbekämpfung durchführen zu lassen.
Kammerjäger-Kosten für den Vermieter – diese Leistungen fallen darunter
Die Schädlingsbekämpfung umfasst sämtliche Maßnahmen, die in einer Mietwohnung oder im Haus anfallen können, um Schädlinge zu beseitigen. Zu den Leistungen eines Kammerjägers gehört dabei die Beseitigung von Mäusen und Ratten, die Entfernung von Ameisen, Schaben, Wespennestern oder Silberfischchen. Um sich des Befalls sicher zu sein, empfiehlt es sich, den Befund an der Wohnung zu dokumentieren und Fotos zu machen. So kann auch der Vermieter die Schwere des Befalls nachvollziehen und etwaige Streitigkeiten zwischen Mieter und Vermieter können vermieden werden.
WEISS Hygiene als Ihre Hilfe bei Schadnagern, Ungeziefer und bei der Taubenabwehr
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