Dauerhafte
SchadnAGER-
BEKÄMPFUNG
Sichere Bekämpfung und Vorsorge
Ein Nagetierbefall sollte in keinem Fall auf die leichte Schulter genommen werden. Denn neben einem erhöhten Gesundheitsrisiko kann ein solcher Befall auch Schäden an der Bausubstanz von Häusern oder Verunreinigungen in hygienischen Bereichen verursachen. Sollten Sie vermehrt mit einem ausgeprägten Befall von Nagetieren kämpfen, ist es wichtig, dass Sie einen professionellen Kammerjäger beauftragen. Dieser kennt sich mit der Beseitigung von Schädlingen aus und ist zudem befugt, Nagetiere mit Giftködern zu bekämpfen. Das Team von WEISS Hygiene Service ist erfahren im Umgang mit Rodentiziden und erkennt, wann eine befallsunabhängige Dauerbeköderung sinnvoll ist. Wir führen gerne eine objektbezogene Gefahrenanalyse durch und informieren Sie über alle möglichen wirksamen Maßnahmen – jetzt Kontakt aufnehmen und sachkundig beraten lassen!
Nagetierbekämpfung mit Antikoagulanzien
Grundsätzlich gibt es für die Nagetierbekämpfung sowohl giftfreie als auch giftige Köder. Das sichere und professionelle Anbringen von Giftködern ist die klassische Methode zur Nagerbekämpfung. Hierbei benutzen Schädlingsbekämpfer Rodentizide, die einen blutgerinnungshemmenden Wirkstoff (Antikoagulanzien der 2. Generation) beinhalten. Haben Sie ein Schadnagerproblem, sollten Sie für die Handhabung von Giftködern einen professionellen und sachkundigen Schädlingsbekämpfer beauftragen. Denn dieser hat die Befugnis, mit toxischen Ködern zu arbeiten. Unser Team von WEISS Hygiene Service ist erfahren in der Arbeit mit Giftködern und weiß, worauf bei der Anbringung der Köderpots geachtet werden muss.
Für die Verwendung von Rodentiziden wurden im Rahmen der Biozidprodukt-Zulassung Anwendungsbestimmungen und Risikominderungsmaßnahmen (RMM) festgelegt. Demnach sollte eine Akutbehandlung maximal 35 Tage dauern. Nach der ersten Behandlung folgt 3–5 Tage später eine Nachkontrolle der Köder, die anschließend im 7-Tage-Rhythmus wiederholt wird. Im Anschluss wird der Köder entfernt und gegebenenfalls werden weitere Monitoring-Maßnahmen mit giftfreien Ködern vorgenommen.
Die Verwendung von ungiftigen Ködern findet seltener statt. Hier wird oft mit Schlagfallen oder digitalen Sendern gearbeitet, die in Innenbereichen und bei besonderen Befallsituationen zum Einsatz kommen.
Biozidverordnung
Den Ablauf einer Nagetierbekämpfung mit Antikoagulanzien regelt die Biozidverordnung mit den RMM und der GfA. Die Biozidverordnung der Europäischen Union befasst sich mit der Zulassung und Verwendung von Biozidprodukten. Biozide sind Chemikalien oder Mikroorganismen, die dazu bestimmt sind, Schädlinge oder unerwünschte Organismen wie Bakterien oder Viren zu zerstören, abzuwehren oder unschädlich zu machen. Die Verordnung zielt darauf ab, ein hohes Schutzniveau für Menschen und Umwelt zu gewährleisten.
Risikominderungsmaßnahmen (RMM)
Risikomaßnahmen im Kontext der Biozidverordnung sind Strategien und Verfahren, die darauf abzielen, die Risiken, die mit der Verwendung von Biozidprodukten verbunden sind, zu minimieren. Dazu gehören:
Gute fachliche Anwendung (GfA)
GfA steht für „Gute fachliche Anwendung“ und bezieht sich auf die professionelle Anwendung von Fraßködern bei der Schadnagerbekämpfung mit Antikoagulanzien durch berufsmäßige und geschulte Verwender. Geschulte berufsmäßige Anwender umfassen Schädlingsbekämpfer mit Sachkunde, berufsmäßige Anwender von blutgerinnungshemmenden Nagetierbekämpfungsmitteln in der Landwirtschaft sowie Teilnehmer an Schulungen zur Nagetierbekämpfung mit Antikoagulanzien. Die GfA beinhaltet verbindliche Anwendungsbestimmungen und Risikominderungsmaßnahmen für antikoagulante Rodentizide im Rahmen der Biozidprodukt-Zulassung. Ihr Ziel ist es, Risiken bei der Verwendung von Antikoagulanzien zu minimieren und eine effektive und nachhaltige Nagetierbekämpfung zu gewährleisten
Befallsunabhängige Dauerbeköderung: das ist zu beachten
Grundsätzlich findet die regelmäßige Befallskontrolle und das Monitoring gemäß RMM und GfA mit giftfreien Ködern statt. Hierbei gibt es jedoch auch Ausnahmen. Herrscht in einem Objekt ein Dauerbefall verwendet ein geschulter Schädlingsbekämpfer gezielt Giftköder zur Bekämpfung der Nagetiere. Oft findet man diese Situation im Außenbereich, in der Innenstadt oder an Fußläufen. In diesen Fällen dürfen professionell ausgebildete Schädlingsbekämpfer eine strategische befallsunabhängige Dauerbeköderung mit Giftködern durchführen.
Allerdings müssen dafür folgende drei Kriterien erfüllt sein:
1. Es besteht eine erhöhte Gefahr eines Nagerbefalls.
2. Es besteht eine besondere Gesundheitsgefahr.
3. Eine Verhinderung durch organisatorische und bauliche Maßnahmen oder biozidfreie Alternativen ist nicht möglich.
Nur wenn diese drei Kriterien erfüllt sind, ist die befallsunabhängige Dauerbeköderung erlaubt.
Dabei werden dauerhaft Giftköder von professionellen und geschulten Schädlingsbekämpfern ausgelegt. Damit wir sichergehen können, dass unsere Schädlingsbekämpfer stets nach den Richtlinien arbeiten und alle Kriterien zur dauerhaften Verwendung von Giftködern erfüllt sind, führen wir eine objektbezogene Gefahrenanalyse durch. Diese prüft, ob die oben genannten Anforderungen für eine befallsunabhängige Dauerbeköderung erfüllt sind. Wichtig ist auch, dass die Köder ausschließlich mit dem Wirkstoff Difenacoum gefüllt sind und die Köderpots einmal im Kalendermonat überprüft werden. Zudem dürfen sie nur in und direkt an Gebäuden platziert werden.
Befallsunabhängige Dauerbeköderung für die Schadnagerbekämpfung
Schädlingsbekämpfer arbeiten bei einer Akutbehandlung mit Giftködern stets nach Vorschriften der Biozidverordnung. Wir bei WEISS Hygiene Service wissen, worauf es bei einer effektiven Schädlingsbekämpfung ankommt und sind Ihr Ansprechpartner in Frankfurt und Umgebung. Gerne informieren wir Sie auch über die befallsunabhängige Dauerbeköderung und führen eine objektbezogene Gefahrenanalyse durch – jetzt Kontakt aufnehmen und Schädlingsbefall effektiv und sachkundig bekämpfen lassen!