Gesetze und Standards
Auf der Höhe der Zeit
Schädlingsbekämpfung ist eine verantwortungsvolle Aufgabe, die stets so durchgeführt werden muss, dass keine Gefahren für Menschen und Haustiere entstehen. Daher erfolgt die Durchführung aller unserer Arbeiten nach den höchsten anerkannten Standards und unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben:
- Gefahrstoffverordung (GefStoffV)
- Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS 523 - Schädlingsbekämpfung)
- Chemikaliengesetz (ChemG)
- Verordnung über Lebensmittelhygiene Nr. 852/2004/Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB)
- Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz
- Tierschutzgesetz
- Infektionsschutzgesetz
Bei unseren Einsätzen werden ausschließlich Mittel verwendet, durch die bei sach- und fachgerechter Anwendung keine nachteilige Beeinflussung von Lebensmitteln, Räumlichkeiten oder Personen entsteht.
